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Solarmodule in den Bergen

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Energie mit Plan GmbH – Dienstleistungen

Stand: August 2025

§1 Geltung der Bedingungen

  1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

  2. Mit Annahme unserer Lieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als akzeptiert. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich zu.

  3. Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden bedürfen der Textform (z. B. Brief, E-Mail).

  4. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB i. V. m. § 310 Abs. 1 BGB.

 

§2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung zustande.

  2. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen, die über den Vertragsinhalt hinausgehen.

  3. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sollte eine Lieferung nicht möglich sein, wird der Kunde unverzüglich informiert; bereits erbrachte Gegenleistungen werden erstattet.

  4. Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Produktbeschreibung oder im Angebot aufgeführt sind.

  5. An Unterlagen, Kalkulationen und Zeichnungen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erlaubt.

 

§3 Preise und Zahlung

  1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Lager, zuzüglich Verpackung, Transport und gesetzlicher Mehrwertsteuer.

  2. Preisänderungen sind möglich, wenn sich nach Vertragsabschluss wesentliche Kostenänderungen ergeben (z. B. Material, Energie, Löhne). Dies wird auf Verlangen nachgewiesen.

  3. Skontoabzüge bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.

  4. Es gelten die gesetzlichen Regelungen bei Zahlungsverzug.

  5. Zahlungen werden, auch bei abweichender Kundenbestimmung, zunächst auf ältere Forderungen angerechnet, dann auf Kosten, Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung.

  6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

 

§4 Lieferung und Leistungszeit

  1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn wir diese schriftlich oder per E-Mail bestätigen.

  2. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Lieferkettenstörungen, behördliche Maßnahmen, Streiks) befreien uns für die Dauer der Störung von der Lieferpflicht.

  3. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, kann der Kunde nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

  4. Bei von uns verschuldetem Lieferverzug ist die Haftung für jede volle Woche des Verzugs auf 0,5 % des Nettowerts der betroffenen Lieferung begrenzt, maximal jedoch 5 %.

  5. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

  6. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Mitwirkungspflichten zu erfüllen, um unsere Leistung zu ermöglichen.

  7. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf ihn über.

 

§5 Änderungen und Anpassungen

  1. Änderungen des Leistungsumfangs, die aufgrund technischer Gegebenheiten oder baulicher Voraussetzungen notwendig werden, sind nach vorheriger Abstimmung gesondert zu vergüten.

  2. Wir behalten uns das Recht auf Konstruktionsänderungen vor, sofern diese den Wert oder die Funktion des Produkts nicht mindern.

 

§6 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt die für Montage oder Installation erforderlichen Hilfsmittel (z. B. Strom, Wasser, Baustelleneinrichtungen) kostenlos zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

§7 Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht mit Abnahme der Anlage auf den Kunden über.

 

§8 Gewährleistung

  1. Als vereinbarte Beschaffenheit gelten nur die Eigenschaften aus unserer technischen Produktbeschreibung. Wirtschaftlichkeitsberechnungen oder Ertragsprognosen sind unverbindliche Beispiele.

  2. Mängelrechte bestehen nur, wenn der Kunde seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB nachgekommen ist.

  3. Wir leisten Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Rücktritt oder Minderung verlangen.

  5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, es sei denn, es gelten längere Fristen nach §§ 478, 479 BGB (Lieferantenregress).

  6. Gesetzliche Ansprüche bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder Garantien bleiben unberührt.

  7. Separate Herstellergarantien bleiben von dieser Gewährleistung unberührt.

 

§9 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.

  3. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  4. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

§10 Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

  2. Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Sachen erfolgt stets für uns, ohne dass uns daraus Kosten entstehen.

  3. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, tritt jedoch bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags an uns ab.

 

§11 Softwarenutzung

  1. Soweit Software Bestandteil der Lieferung ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, ausschließlich zur Nutzung am gelieferten Produkt.

 

§12 Vertraulichkeit

  1. Als vertraulich gekennzeichnete Informationen und Unterlagen des Kunden werden von uns vertraulich behandelt und nur mit Zustimmung oder auf gesetzlicher Grundlage an Dritte weitergegeben.

 

§13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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